KjG Klein-Auheim KjG Klein-Auheim

Anmeldung


Verbindliche Anmeldung für das Zeltlager 2026 der KjG Klein-Auheim
Endlich ist es wieder soweit!

Die Vorbereitungen für das Kinder- und Jugendzeltlager der Katholischen jungen Gemeinde Klein-Auheim laufen bereits auf Hochtouren.
Die Freizeit richtet sich an alle erlebnishungrigen Mädchen und Jungen ab dem Jahrgang 16/17.

Das Zeltlager findet dieses Jahr
von Montag, dem 27.07. bis Donnerstag, dem 06.08.2026
auf dem Zeltplatz in Diemelsee statt.


Der Teilnehmerbeitrag beläuft sich auf
260 Euro für jedes Kind

Bitte überweisen Sie den Teilnehmerbeitrag bis zum 1. Juli unter dem Stichwort "Zeltlager 2026 + Name des Kindes" auf folgendes Konto:

Kath. Kirchengemeinde St.PeterU.Paul Kl.Auheim
Sparkasse Langen-Seligenstadt
BIC: HELADEF1SLS
Konto-Nr. DE92 5065 2124 0106 2334 48

Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine schnelle Anmeldung zu empfehlen! (die Platz- und Warteplatzvergabe richtet sich nach Eingang der Anmeldung)
Nach Abschicken des Anmeldeformulars wird die Anmeldung verbindlich.
Sie müssen die Anmeldung nach Abschicken des Formulars noch bestätigen über einen Link der Ihnen per E-Mail gesendet wird.

Bei einem Rücktritt vor dem 1. Juli 2026 wird ihnen der komplette Beitrag erstatte. Bei einem Rücktritt vor dem 15. Juli 2026 bekommen Sie 50% zurück. Erfolgt der Rücktritt nach dem 15. Juli 2026 behalten wir uns vor, 75% des Teilnehmerbeitrags einzubehalten.


Lagerleitung 2026:

Maren Pacht Tel.: 01626371187
Paolo Minervini Tel.: 01739419500
Emilia Engelhaupt Tel.: 015756475470
Valerio Massaro Tel.: 017623712496

E-Mail: lagerleitung@kjg-klein-auheim.de


Allgemeine Daten:




*Ihr Kind fährt zum ersten Mal mit? Kein Problem, dann lassen Sie dieses Feld frei.


Freizeitpass:

Hiermit übertragen wir den Betreuern des Zeltlager der KjG klein-Auheim die Aufsicht und Betreuung unseres Kindes für die Zeit vom 27.07. - 06.08.2026
Uns ist bewusst, dass nicht alle Betreuer des Zeltlagers volljährig sind.
Wir haben unsere(n) Tochter/Sohn angewiesen, den Anordnungen der Verantwortlichen der Freizeit Folge zu leisten. Eine Haftung bei selbstständigen Unternehmungen, die nicht von der Lagerleitung oder den Betreuern angesetzt worden sind, wird von den Erziehungsberechtigten übernommen.
Uns ist bekannt, dass die Lagerleitung die Rückreise unseres Kindes auf unsere Kosten veranlassen kann, sofern sein Verhalten- trotz mehrfacher Mahnung - die Durchführung der Freizeit, sich selbst oder andere gefährdet. Dies gilt auch fü;r selbstverschuldete gesetzliche Verstöße.
Wir sind damit einverstanden, dass die Lagerleitung einer unaufschiebbaren ärztlichen Maßnahmen zustimmen darf, falls wir nicht erreichbar sind.



Wichtig: Bitte oben IMMER eine Notfallnummer angeben, unter der Sie während dem Zeltlager erreichbar sind!!!


Gesundheitspass:


Um nicht nur im Notfall besser und schneller reagieren zu können ist es notwendig, dass wir einige Informationen über ihr Kind erhalten. Die Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandlet, und im Anschluss des Zeltlagers umgehend vernichtet.





































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